–––  N O T F A L L V O R S O R G E
Wir helfen Ihnen dabei

Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge rechtlich nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer Personen angewiesen ist.

Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass fremde Personen allein über das eigene Wohl und Wehe entscheiden.




–––  V O R S O R G E V O L L M A C H T   U N D   P A T I E N T E N V E R F Ü G U N G

Wir bereiten alles für Sie vor

 

Wir Notare bereiten für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall ab­ge­stimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen. Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:

  • Generalvollmacht,
  • Vorsorgevollmacht,
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung.

Die Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundes­notar­kam­mer in Berlin registriert, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden. 

Das Zentrale Vorsorgeregister wird inzwischen mehr als 20.000 Mal im Monat von Betreu­ungs­gerichten aus ganz Deutschland abgefragt. Mehr als 1,1 Mio. Vorsorgeurkunden sind dort bereits registriert.