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Auch Zweisamkeit sollte vertraglich geregelt sein

Vor den Altar zu treten und die Ehe zu schließen, das ist nicht nur in persönlicher Hinsicht ein großer Schritt – auch rechtlich stellen sich hier einige Fragen, die man angesichts der Tragweite im Vorfeld klären sollte. Das können zum Beispiel sein:

  • Was passiert mit dem Vermögen der einzelnen Ehepartner?
  • Wie wird der gemeinsame Besitz im Falle einer Trennung behandelt?
  • Welche Rechte hat der eine Ehepartner, falls der andere Partner stirbt?

Es mag auf den ersten Blick nicht passend erscheinen, diese Fragen zu erörtern, wenn man den "Bund fürs Leben" schließen möchte – aber es zeigt sich immer wieder, dass fehlende Regelungen vollkommen un­vorher­gesehene und vor allem ungewollte Folgen haben können. Daher ist es wichtig, Antworten auf diese Fragen zu geben. Der Notar hilft Ihnen dabei, eine individuelle Vereinbarung zu finden, die im Sinne beider Ehepartner ist.




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Wir helfen Ihnen dabei

Ehevertrag

Mit einem Ehevertrag können Sie – vor oder nach der Eheschließung – die Folgen einer eventuellen Scheidung frühzeitig regeln. Selbstverständlich möchte sich niemand schon zu Beginn der Ehe Gedanken über das mögliche Aus machen, aber so lassen sich kostspielige Verfahren vor Gericht vermeiden. Bei einer Unterstützung durch einen Notar ist zudem sichergestellt, dass beide Ehepartner neutral und überparteilich über die Gestaltungs­möglich­keiten eines Ehevertrags informiert werden, sodass sich eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung finden lässt.

Güterstand

Grundsätzlich gilt für die Ehe in Deutschland die Zu­gewinn­gemein­schaft als gesetzlicher Güterstand. Das bedeutet, dass im Falle einer Schei­dung der Zugewinn beider Eheleute separat be­stim­mt wird. Soweit der Zugewinn des einen Ehegatten den des anderen übersteigt, muss hiervon wertmäßig die Hälfte an den anderen abgegeben werden. Diese Regelung ist allerdings nicht immer im Sinne der Eheleute, daher hat der Gesetzgeber Alternativen geschaffen, die jedoch vertraglich fixiert werden müssen.

Zum einen kann die Gütertrennung vereinbart werden, bei der im Falle einer Scheidung kein Ausgleich des Ver­mö­gens erfolgt, oder die modifizierte Zu­gewinn­gemein­schaft, die die Vorteile der anderen beiden Varianten vereint. Hier gilt weiter die Zugewinngemeinschaft, aber die Ehe­-
par­tner können bestimmte Vermögenswerte ausschließen, sodass sie bei einer Scheidung nicht für den Ausgleich herangezogen werden.

Scheidungsfolgevereinbarungen

Kommt es zu einer Scheidung, ist das für die Eheleute eine persönliche Belastung – aber sie stehen zugleich auch vor einer Vielzahl von rechtlichen Fragen. Letztere lassen sich unter Umständen mit einer notariellen Scheidungs­folgen­vereinbarung erheblich eingrenzen.

Durch einen solchen Vertrag kann das Familiengericht in einem beschleunigten und kostengünstigeren Verfahren die Scheidung aussprechen, was gerade bei schwierigen Trennungen häufig von Vorteil ist. Mit einer Scheidungs­folgen­vereinbarung können Sie gemeinsam mit dem Notar Regelungen für den Zugewinnausgleich, den Unterhalt, das Sorgerecht und erbrechtliche Folgen treffen, die im Falle einer Scheidung greifen und die Trennung zumindest in juristischer Hinsicht deutlich erleichtern.


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Wir sind Ihr Ansprechpartner

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Daneben finden sich in zunehmender Zahl auch sog. nicht­eheliche Lebensgemeinschaften. Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll  Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und  welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • Was gilt für den Fall einer "internationalen Ehe"?

Die  Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus, abhängig  davon, ob die Partner in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in  nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben. Das Gesetz bietet jedoch die  Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die  passende Regelung zu wählen.

Voraussetzung ist dabei die genaue  Kenntnis der Gesetzeslage. Wir Notare können als unparteiische Berater  diese Kenntnis vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen  Vertrag anbieten. Wir verhelfen Ihnen zu einem  maßgeschneiderten "rechtlichen Kleid" für Ihre persönliche  Lebenssituation.

Aber auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen  Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption sind wir der  richtige Ansprechpartner: Wir helfen Ihnen gern.