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Auch Zweisamkeit sollte vertraglich geregelt sein
Vor den Altar zu treten und die Ehe zu schließen, das ist nicht nur in persönlicher Hinsicht ein großer Schritt – auch rechtlich stellen sich hier einige Fragen, die man angesichts der Tragweite im Vorfeld klären sollte. Das können zum Beispiel sein:
- Was passiert mit dem Vermögen der einzelnen Ehepartner?
- Wie wird der gemeinsame Besitz im Falle einer Trennung behandelt?
- Welche Rechte hat der eine Ehepartner, falls der andere Partner stirbt?
Es mag auf den ersten Blick nicht passend erscheinen, diese Fragen zu erörtern, wenn man den "Bund fürs Leben" schließen möchte – aber es zeigt sich immer wieder, dass fehlende Regelungen vollkommen unvorhergesehene und vor allem ungewollte Folgen haben können. Daher ist es wichtig, Antworten auf diese Fragen zu geben. Der Notar hilft Ihnen dabei, eine individuelle Vereinbarung zu finden, die im Sinne beider Ehepartner ist.
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Wir helfen Ihnen dabei
Ehevertrag
Mit einem Ehevertrag können Sie – vor oder nach der Eheschließung – die Folgen einer eventuellen Scheidung frühzeitig regeln. Selbstverständlich möchte sich niemand schon zu Beginn der Ehe Gedanken über das mögliche Aus machen, aber so lassen sich kostspielige Verfahren vor Gericht vermeiden. Bei einer Unterstützung durch einen Notar ist zudem sichergestellt, dass beide Ehepartner neutral und überparteilich über die Gestaltungsmöglichkeiten eines Ehevertrags informiert werden, sodass sich eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung finden lässt.
Güterstand
Grundsätzlich gilt für die Ehe in Deutschland die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand. Das bedeutet, dass im Falle einer Scheidung der Zugewinn beider Eheleute separat bestimmt wird. Soweit der Zugewinn des einen Ehegatten den des anderen übersteigt, muss hiervon wertmäßig die Hälfte an den anderen abgegeben werden. Diese Regelung ist allerdings nicht immer im Sinne der Eheleute, daher hat der Gesetzgeber Alternativen geschaffen, die jedoch vertraglich fixiert werden müssen.
Zum einen kann die Gütertrennung vereinbart werden, bei der im Falle einer Scheidung kein Ausgleich des Vermögens erfolgt, oder die modifizierte Zugewinngemeinschaft, die die Vorteile der anderen beiden Varianten vereint. Hier gilt weiter die Zugewinngemeinschaft, aber die Ehe-
partner können bestimmte Vermögenswerte ausschließen, sodass sie bei einer Scheidung nicht für den Ausgleich herangezogen werden.
Scheidungsfolgevereinbarungen
Kommt es zu einer Scheidung, ist das für die Eheleute eine persönliche Belastung – aber sie stehen zugleich auch vor einer Vielzahl von rechtlichen Fragen. Letztere lassen sich unter Umständen mit einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung erheblich eingrenzen.
Durch einen solchen Vertrag kann das Familiengericht in einem beschleunigten und kostengünstigeren Verfahren die Scheidung aussprechen, was gerade bei schwierigen Trennungen häufig von Vorteil ist. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie gemeinsam mit dem Notar Regelungen für den Zugewinnausgleich, den Unterhalt, das Sorgerecht und erbrechtliche Folgen treffen, die im Falle einer Scheidung greifen und die Trennung zumindest in juristischer Hinsicht deutlich erleichtern.
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Wir sind Ihr Ansprechpartner
Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Daneben finden sich in zunehmender Zahl auch sog. nichteheliche Lebensgemeinschaften. Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:
- Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
- Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
- Hafte ich für die Schulden meines Partners?
- Bin ich im Alter abgesichert?
- Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
- Was geschieht im Falle der Trennung?
- Welche Rechte habe ich im Todesfall?
- Was gilt für den Fall einer "internationalen Ehe"?
Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus, abhängig davon, ob die Partner in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben. Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen.
Voraussetzung ist dabei die genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Wir Notare können als unparteiische Berater diese Kenntnis vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag anbieten. Wir verhelfen Ihnen zu einem maßgeschneiderten "rechtlichen Kleid" für Ihre persönliche Lebenssituation.
Aber auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption sind wir der richtige Ansprechpartner: Wir helfen Ihnen gern.