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Wir unterstützen Sie vom Spatenstich bis zum letzten Ziegel

Ob Kauf, Bau oder Übertragung – bei Immobilien geht es in der Regel um Dinge mit hohem Wert, daher ist eine klare vertragliche Regelung besonders wichtig. Die Aufgabe des Notar ist es, den Willen aller Beteiligten zu ermitteln und in eine klare vertragliche Regelung zu übersetzen.  Im Vorfeld der Beurkundung steht Ihnen der Notar für Fragen und Änderungswünsche zur Verfügung. Nach der Beurkundung übernimmt der Notar den Vollzug der des Vertrages, insbesondere die wesentliche Kommunikation mit Behörden und Ämtern.




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Wir regeln das für Sie

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung her alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens. Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung des Notars vorgesehen. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden, er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.

So muss beispielsweise verhindert werden, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, ohne aber die Immobilie zu erhalten. Auf der anderen Seite darf der Verkäufer seine Immobilie nicht verlieren, ohne den Kaufpreis zu erhalten. Der Notar bespricht mit den Vertragsbeteiligten deren Zielvorstellungen, informiert sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstellt darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages.

Immobilienkaufverträge können z. B. den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen. Die Besonderheiten eines Objekts wirken sich auf die Gestaltung eines Vertrages aus. Dies gilt insbesondere für einen sogenannten Bauträgervertrag, mit dem der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude - Haus oder Wohnung - erwirbt, das erst noch gebaut wird. Bauherr dieser Immobilie ist dabei der Verkäufer.


Folgende Aspekte regelt Ihre Notarin / Ihr Notar in jedem Immobilienkaufvertrag:

  • Sicherung von Käufer und Verkäufer,
  • Löschung oder Fortbestand von Belastungen,
  • Gewährleistung für Mängel,
  • Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,
  • Aufteilung der Erschließungskosten und
  • das Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf). 

Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung feststehen. Wird ein Bankdarlehen in Anspruch genommen, sollte der Käufer mit seiner Bank besprechen, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann. Der Notar wird dann die Regelung der Fälligkeit des Kaufpreises auf den Auszahlungszeitpunkt abstimmen. 

Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages schon im Einzelnen geklärt, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.


Kauf und Verkauf von Immobilien

Angesichts der hohen Summen, um die es beim Kauf oder Verkauf von Immobilien geht, muss der Vertrag von einem Notar beurkundet werden, um beide Parteien vor Verlusten oder unliebsamen Überraschungen zu schützen. Der Notar erstellt, erläutert und verliest den Vertrag. Erst im Anschluss ist eine Unterzeichnung möglich. Zudem koordiniert der Notar den Zahlungsverkehr zwischen Käufer und Verkäufer und involviert die zuständigen Behörden und Ämter.


Bauträgervertrag

Wohnungen und Häuser werden häufig bereits verkauft, bevor sie fertiggestellt sind. In diesen Fällen tritt der Verkäufer als Bauträger auf, an den der Käufer den Kaufpreis entsprechend des Baufortschritts in Raten zahlt. Diese Variante hat für beide Seiten Vorteile – etwa Planungssicherheit und niedrigere Zinsen durch kleinere Darlehen. Zudem kann der Käufer bei der Gestaltung des Objekts mitwirken und es so an seine Wünsche anpassen.

Übertragungsverträge

Es gibt viele gute Gründe, Immobilien zu Lebzeiten zu übertragen, ohne hierfür einen echten Kaufpreis zu erhalten. Oft handelt es sich um steuerliche Gründe und den Wunsch, vorhandene Steuerfreibeträge auszunutzen. Denkbar sind aber auch andere Gründe - etwa die Ermöglichung von Investitionen durch die Erben, die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen bei einseitigen Kindern und vieles mehr. Bevor Sie einen solchen Schritt gehen, sollten Sie alle Vor- und Nachteile gründlich abwägen. Der Notar hilft Ihnen dabei, die für Sie passende Lösung zu finden.